Normalerweise sind Grundstücksgeschäfte umsatzsteuerfrei. Aber es gibt auch Grundstücksgeschäfte, die der Ust. und der GrESt. unterliegen. Die dem Erwerber berechnete USt (19%) gehört zur grunderwerbssteuerlichen Gegenleistung. In diesem Fall wird nur die Hälfte der GrESt zum Entgelt für den Grundstücksverkauf berechnet, wenn vereinbart wurde, dass der Erwerber die Grunderwerbsteuer allein bezahlen muß.
Bild: manni66/PixelioBei der USt-Bemessung bei steuerpflichtigen Grundstücksverkäufen ist die halbe GrESt. nur soweit zu berücksichtigen, in dem sie in ihrer Höhe noch nicht von der USt beeinflusst ist. Auch wenn der Käufer vorsteuerabzugsberechtigt ist, gehört die Ust. zur GrESt.Bemessungsgrundlage. Die Ust. wird dann fällig, wenn der Unternehmer freiwillig auf die Ust-Befreiung verzichtet.
Pingback: Die Grunderwerbssteuer | Wortschubse ® - Das Ratgeber- und Texterblog von Anja Bergler