Grunderwerbsteuer - Pixabay

Die Grunderwerbssteuer

Die Grunderwerbssteuer ist eine Rechtsverkehrssteuer, die Immobilienverträge besteuert. Der
Steuersatz beträgt 3,5%

Die Steuer wird fällig bei Übertragung von Grundstücken zwischen Personen durch Abschluß eines Kauf-/Tausch-/Auseinandersetzungs- oder Übergabevertrages.

Ausnahmen:

Grundstückgeschäfte bis zu 5000,- Euro
Grundstückserwerbe zwischen Verwandten in gerader Linie
Grundstückserwerbe durch Erbschaft/Vermächtnis
Grundstücksschenkungen

Bild: Rainer Sturm/Pixelio

Bemessungsgrundlage:

Die GrESt. wird berechnet vom Wert der Gegenleistung für die Grundstücksübertragung bzw. der Kaufpreis im Kaufvertrag durch das Finanzamt in dessen Bezirk das jeweilige Grundstück liegt. Erst nach Bezahlung der GrESt. wird die Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt.

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2 Gedanken zu „Die Grunderwerbssteuer

  1. Pingback: Umsatzsteuer bei Grundstücksgeschäften | Wortschubse ® - Das Ratgeber- und Texterblog von Anja Bergler

  2. Jens

    Mit dem Hintergrund der aktuellen Grundstückspreise sind die Grunderwerbssteuern schon echt heftig. Bei uns in Bayern ist es echt ein ziemlich hoher Kostenfaktor.

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