In Deutschland herrscht im Allgemeinen die Gewerbefreiheit. Das bedeutet, dass grundsätzlich jeder ein Gewerbe anmelden kann.
Möchte man sich allerdings als Immobilienmakler selbstständig machen, genügt eine allgemeine Gewerbeanmeldung nicht.
Ein Immobilienmakler befindet sich nämlich in einem sehr sensiblen Bereich, in dem es auch einmal um große Geldsummen gehen kann.
Daher hat der Gesetzgeber für die Ausübung der Maklertätigkeit einige wichtige Bestimmungen erlassen.
Eine behördliche Erlaubnis muss eingeholt werden
Bevor man gewerbsmäßig die Tätigkeit als Immobilienmakler ausüben darf, benötigt man eine behördlich ausgestellte Erlaubnis gemäß § 34 c der Gewerbeordnung (GewO).
Diese ist die Grundvoraussetzung, will man sich als Immobilienmakler selbstständig machen. Natürlich muss man einige Voraussetzungen erfüllen, will man diese Genehmigung auch erhalten.
So darf man nicht vorbestraft sein, es darf keinerlei Schuldhaftung (eidesstattliche Versicherung, Konkursverfahren) anhängig sein. Vor Erteilung werden auch Behörden wie die IHK oder Finanzbehörden befragt, ob gegen den Antragssteller Verfahren anhängig sind.
Auch ein Quereinstieg ist möglich
Bestimmte fachliche Voraussetzungen müssen nicht erfüllt werden.
Doch ein gewisses Grundwissen in dieser Branche verhilft einem zu einem schnelleren Einstieg ungemein.
So empfiehlt es sich bereits vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit als Makler entsprechende Qualifikationen, sei es durch Praktika oder Lehrgänge zu erwerben.
Angebote hierfür gibt es reichlich.
So gibt es zum Beispiel den Kaufmann für Wohnungs- und Grundstückswirtschaft oder aber die Weiterbildung zum Fachwirt für Wohnungs- und Grundstückswirtschaft.
Woran erkennt man, dass die Tätigkeit gewerbsmäßig ausgeführt werden soll?
Die Behörden richten sich dabei an die Gewinnabsicht und die wiederkehrende Tätigkeit. Dies bedeutet, dass man mehrere Objekte veräußern möchte und Rechnungen auf eigenen Namen ausstellt, um daran zu verdienen.
Die Erlaubnispflicht für die Tätigkeit eines Immobilienmaklers besteht bei Vertragsabschlüssen über den Kauf/Verkauf oder die Vermittlung von Grundstücken, Häusern, gewerblichen Räumen oder Wohnräumen. Ebenso bei Vertragsabschlüssen von Darlehen, Bausparern, die für den Immobilienerwerb ebenfalls erforderlich sind.
Es sind verschiedene Unterlagen für die Genehmigung notwendig
Möchte man sich als Immobilienmakler selbstständig machen, müssen sich für die Beantragung der Erlaubnis dementsprechende Unterlagen eingereicht werden. An erster Stelle ist natürlich der Antrag auf die Erlaubniserteilung nach § 34 c der GewO notwendig. Diesen erhält man beim Ordnungsamt, das für den Wohnort bzw. den Betriebsort zuständig ist.
Antragsberechtigt sind juristische Personen und natürliche Personen (AG oder GmbH) gleichermaßen. Möchte man allerdings für eine Personengesellschaft eine Erlaubnis beantragen (GmbH & Co. KG, KG, GbR, OHG) ist für jeden Gesellschafter oder geschäftsführendem Gesellschafter eine eigene Erlaubnis erforderlich.
Es muss ein Führungszeugnis vorgelegt werden
Zusätzlich zum Antrag wird noch ein Führungszeugnis verlangt. Dieses wird einem auf Wunsch von den entsprechenden Stellen wie Polizei kostenpflichtig ausgestellt. Das Finanzamt muss des weiteren eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen.
Auch ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister ist für die Antragsstellung notwendig.
Das jeweilige Amtsgericht stellt einem dann abschließend noch Bescheinigungen aus, dass keinerlei Eintragung in der Schuldnerliste vorliegt oder ein Konkursverfahren anhängig ist.
Dies bedeutet für den Antragssteller natürlich zuerst einmal recht viel Aufwand, über den man sich bereits im Vorfeld im Klaren sein muss.
Auch die Kosten sollten einem bekannt sein. Je nach Aufwand und Umfang der Antragstellung und der Erlaubniserteilung sind beim Ordnungsamt entsprechende Gebühren zu entrichten.
Diese belaufen sich in der Regel zwischen 500 und 1000 Euro und sind je nach Region unterschiedlich gestaffelt.
Ein wichtiges Thema – Immobilienfinanzierung
Will man als Immobilienmakler selbstständig tätig werden, dann sollte man sich ebenfalls mit dem Thema Immobilienfinanzierung beschäftigen. Schließlich möchte man seinen Kunden auch ein entsprechendes „Sorglos-Paket“ liefern und auf sämtliche Fragen konkrete Antworten parat haben.
Damit dies auch möglich ist, gilt es, sich frühzeitig gute Kontakte mit Versicherungen und Banken zu sichern.
Denn Fragen zu Finanzierung und Steuerangelegenheiten werden bei einem Verkaufsgespräch sicherlich zur Sprache kommen. Die Kompetenz in diesen Bereichen zeigt, wie verantwortungsbewusst man als Immobilienmakler auch wirklich ist.
Bitte beachten: Bei diesen Text handelte es sich um einen Probetext aus dem Jahr 2009. Etwaige Änderungen für die Voraussetzungen zum Immobilienmakler können seitdem eingetreten sein. Der Text wurde diesbezüglich inhaltlich nicht aktualisiert.
Bildquelle Flickr – Konny
hi,
davon habe ich auch schon gehört und wollte mich bei nem immo-makler bewerben.
da gibt es aber auch viele schwarze schafe, denn die wollte geld von mir, dass ich unter ihrem firmennamen arbeiten dürfte.. so einen monatlcihen betrag xxx€naja freunde haben mir dann abgeraten und mir kam das ganze auch komisch vor..
weiterhin viel erfolg und schönen gruß
Hallo Marco,
davon hätte ich auch abgeraten. Vielleicht wollte der ne anteilige Provison auf deine Verkäufe haben? Das ist, glaub ich mal, nicht rechtens, aber gut, dass du nicht drauf eingestiegen bist. Das sag ich mal so, ohne die Hintergründe zu kennen.
LG
Anja